Baubegleitung durch den Profi – für das gute Gefühl beim Bauen!
Oft fehlt Bauherren die Fachkenntnis, um Fehler bei der Bauausführung zu erkennen. Das beginnt bereits mit der Kontrolle der Baubeschreibung auf Vollständigkeit. Fehlende oder ungenau beschriebene Gewerke können zu bösen Überraschungen führen.
Sie bestimmen zusammen mit unserem Sachverständigen, wie viele Baubegehungen Sie wünschen oder für notwendig erachten, um die Kosten möglichst gering zu halten.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne schon in der Planungsphase und prüfen die Bauleistungsbeschreibung und den Vertrag in fachlicher Hinsicht.
Wir weisen hier ausdrücklich darauf hin, dass wir keine rechtliche Prüfung oder Beratung durchführen. Sollten hier Unsicherheiten bestehen, empfehlen wir auf jeden Fall die Hinzuziehung eines Fachanwaltes.
Während der Bauzeit ist erfahrungsgemäß eine Begutachtung der folgenden Gewerke sinnvoll:
- Herstellung Bodenplatte
- Fertigstellung Keller
- Fertigstellung Rohbau und aufgeschlagenes Dach
- Fenstereinbau mit Rohinstallation Elektro / Heizung / Sanitär
- Während der Trockenbauarbeiten bzw. Fliesenlegerarbeiten
- Vor der Endabnahme bzw.
- Bei Endabnahme / Hausübergabe
Diese Aufzählung ist nicht bindend und kann je nach Bauart (z. B. ohne Keller) individuell vereinbart werden.
Die Terminabstimmung kann kurzfristig während der Bauphase erfolgen, so dass Sie nicht vorab schon festlegen müssen, wie viele Begehungen erforderlich sein werden.
Termine können Sie jederzeit mit unserem Zentralbüro vereinbaren.
Unser Leistungsumfang bei der Qualitätskontrolle beinhaltet:
- Besichtigung und Prüfung der Immobilie durch einen neutralen, verbandsgeprüften und -zugelassenen Sachverständigen
- Baufortschrittsüberwachung
- Absprachen mit dem Bauleiter, sofern gewünscht und erforderlich
- Überprüfung der Ausführung der Arbeiten und Prüfung der Bausubstanz auf evtl. Mängel und Schäden, z. B. Bauschäden, Feuchtigkeit, Holzschädlinge, Schimmelbefall.
Wir setzen hierzu neben Feuchtmessgeräten auch eine Injektionskamera ein. - Begutachtung der noch auszuführenden Arbeiten
- Dokumentation der Mängel